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Geschichtliches über die Justizvollzugsanstalt Ludwigsburg

die aufgegeben wurde, als die Justizvollzugsanstalt Heimsheim im
Mai 1990 ihren Betrieb aufgenommen hat.

Am 14. August 1736 eröffnet, hatte die Anstalt in Ludwigsburg als erste
ihrer Art in ganz Württemberg im 18.Jahrhundert vielerlei Zwecken gedient.
In der erneuerten allgemeinen Ordnung für das Ludwigsburger Armen-,
Waisen-, Zucht- und Arbeits-, auch Irrenhaus, von 1788 wurde den
Sträflingen eingeschärft, sich ihre Zuchthausstrafe zur ernsten
Besserung und Rettung ihrer Seelen dienen zu lassen.

Das Strafedikt von 1824 und später das erste Strafgesetzbuch
in Württemberg, führten erstmals eine Differenzierung der Freiheitsstrafen ein.
Man unterschied Gefängnis, Arbeitshaus und Zuchthaus. Ludwigsburg
bestimmte man zum Arbeitshaus; Arbeitshausstrafen konnten von
6 Monaten bis zu 5 Jahren ausgesprochen werden.
1871 wurde die Anstalt Zuchthaus - und blieb es bis 1945.
Die Anlage wurde 1890 durch den "Alten Zellenbau"
(auch "Roter Ochse" genannt) und 1928 durch den "Schlafzellenbau" erweitert.
Von 1945 bis 1970 diente die Anstalt der Vollstreckung von Gefängnisstrafen
an Rückfalltätern. Im Zeichen der Strafvollzugsreform wurde dann die
Zuständigkeit auf die Vollstreckung von Strafen bis zu einem Jahr,
später dann bis zu einem Jahr und 3 Monaten festgelegt.
1974 wurde die Anstalt baulich instandgesetzt und eine Sporthalle
in Betrieb genommen.

Ende April 1990 wurde im Zuge des Stadtstrukturgesetzes die
Auslagerung von staatlichen Einrichtungen aus dem Innenstadtbereich
beschlossen und die Vollzugsanstalt in Ludwigsburg geschlossen.
Die Gebäude, soweit nicht abgerissen, dienen nun u.a. als
Altenwohnheim und beherbergen das Strafvollzugsmuseum.

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