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Besuch und Kontakte per Skype:

Es besteht die Möglichkeit, Gefangene zu besuchen und mit ihnen per Skype Kontakt aufzunehmen. Hierzu gelten die nachfolgenden Regelungen:

  1. Besuchsgrundlagen
    • Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume, Gemeinschaftsbesuchsräume, Einzelbesuchsräume sowie der Familienbesuchsraum zur Verfügung.
    • Das Verfahren zur Genehmigung von Besuchs-/Telefon-/Skype-Kontakten wird allgemein gesteuert durch das vom Abteilungsdienst vorgehaltene, neu für alle Haftarten vorgesehene Formular „Kontaktantrag“ und ist nur im  Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig; dies gilt unabhängig vom Alter des Besuchers.
    • Die Zahl gleichzeitig als Besucher, Telefonpartner bzw. Skype-Partner genehmigungsfähiger Personen beschränkt sich aus organisatorischen Gründen auf 20 Personen Bei Ausschöpfung dieses Kontingents ist eine weitere Zulassung nur verbunden mit einer Streichung möglich, die der Gefangene einmalig im Quartal beantragen kann.
    • Es kann immer nur ein Besuch im Voraus angemeldet werden.
    • Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
    • Es können maximal 3 erwachsene Besucher und 3 Kinder gleichzeitig zum Besuch kommen.
    • Der Besuch kann wieder mit Körperkontakt wie vor Corona stattfinden, es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
  2. Besuchstage / Dauer / Terminierung
    • Besuche: Montag - Freitag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
    • Besuche: Samstag, Sonn – und Feiertag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
    • verteilt auf die Hafthäuser (U-Bau, S-Bau, Jugendabteilung, Modulbau und ZA gemäß Aushang Besuche-Skype). 
    • Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch ohne Überwachung wie folgt: 

      • Strafgefangene:  2 Regelbesuche zu je 1 h
      • Jugendstrafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
      • Junge U-Gefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
      • U-Gefangene im Übrigen: 2 Regelbesuche zu je 1 h

        Sind die Besuche zu überwachen bzw. ist eine Absonderung angeordnet, erhalten die Gefangenen, soweit vom Vollzugsleiter im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen nicht anders angeordnet, Regelbesuch wie folgt:

      • Strafgefangene:  2 Regelbesuche zu je 3/4 h
      • Jugendstrafgefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
      • Junge U-Gefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
      • U-Gefangene im Übrigen: 1 Regelbesuch zu je 1 h.

    • Persönliche Besuche sowie Skype-Besuche können mittels Antrag sowie telefonisch vereinbart werden (Werktags von 09:00 – 10:30 Uhr unter 0751/373-415)

  3. Besuchserlaubnis für U-Haft-Besuche
    • Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
    • Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.

  4. Skype
    • Genehmigung durch das für alle Haftarten vorgesehene neue Formular „Kontaktantrag“, dieser ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig.
    • Skype-Besuche finden statt: montags - sonntags  sowie feiertags 13:00 / 14:45 Uhr (2 Zeitfenster), Dauer 30 Minuten.
    • Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein die Gelegenheit zu Skype-Kontakt 1 mal monatlich im Umfang von 30 Minuten. Der Skype-Kontakt wird auf das Kontingent der Regelbesuche angerechnet.
    • An dem Skype-Kontakt dürfen maximal 3 zugelassene Personen teilnehmen, von Kleinkindern abgesehen.
    • Es kann immer nur ein Skype-Kontakt im Voraus angemeldet werden.
    • Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Skype-Kontakt abgebrochen.
    • Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung ist ein Skype-Besuch nicht möglich.

  5. Sonstiges
    • Bei Trennscheibenanordnung findet der Besuch wie stets im Trennscheibenraum statt.
    • Einzelbesuchsraum (EB): Mitarbeit am Vollzugsziel (Sauberkeit Haftraum, regelmäßige Arbeit, korrekter Umgang), keine Disziplinarmeldung in den letzten drei Monaten, 3 Monate Bewährung im Rahmen von Regelbesuch im Gemeinschaftsbesuchsraum („GB“), mindestens 6 Regelbesuche müssen abgehalten sein (U-Haft zählt nicht.), Antrag des Gefangenen über ADL an Besuchsabteilung, keine Einwände seitens Abteilung, Bereichsdienstleitung, Besuchsabteilung.
    • Familienbesuchsraum (FB): Mitarbeit am Vollzugsziel (Sauberkeit Haftraum, regelmäßige Arbeit, korrekter Umgang), keine Disziplinarmeldung in den letzten drei Monaten, 3 Monate Bewährung seit erstem unüberwachtem Besuch im Einzelbesuchsraum („EB“), Ehepartner bzw. Lebensgefährte mit eigenem Kind/eigenen Kindern bei tragfähiger Beziehung, Antrag des Gefangenen über Vollzugsleiter an Besuchsabteilung
    • Dritter Besuch: Mitarbeit am Vollzugsziel (Sauberkeit Haftraum, regelmäßige Arbeit, korrekter Umgang), keine Disziplinarmeldung im betreffenden Monat, Bewährung im Rahmen von mindestens 6 Regelbesuchen und Absolvierung von zwei Regelbesuchen im laufenden Monat, Antrag des Gefangenen über ADL an Bereichsdienstleitung, keine Einwände seitens Abteilung, Besuchsabteilung, Bereichsdienstleitung.
    • Über die Form des Besuchs entscheidet die Besuchsabteilung unter Berücksichtigung der angeordneten Sicherungsmaßnahmen und Beschränkungen sowie im Rahmen der räumlichen Kapazitäten.
    • Besucher muss sich spätestens 15 Minuten vor Besuchsbeginn an der Torwache anmelden.
    • Im laufenden Monat werden persönliche Besuche mit Skype-Besuche verrechnet und umgekehrt.
    • Schriftliche Unterlagen dürfen grundsätzlich nicht mit in die Besuchsabteilung gebracht werden
    • keine Teilnahme von nicht genehmigten Personen
    • Kleiderordnung bei Besuch sowie Skype-Kontakt einhalten (für Gefangene gemäß Aushang v.18.04.2021, z.B. kein Schmuck, keine kurze Hose, keine Trägershirts, in Hausschuhen/Badeschlappen etc.)
    • Bis auf Weiteres: keine Einkäufe an den Automaten, stattdessen weiter erhöhtes SG 1
    • Keine Toilettengänge für Gefangene während des Besuchs sowie Skype-Kontakts

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