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Schriftwechsel


Der Schriftverkehr mit Gefangenen darf aus Gründen der Behandlung oder Sicherheit oder Ordnung der Anstalt überwacht werden.

  • Pro Brief sind max. 3 Briefmarken a € 0,70 (2,10 € Gesamtbetrag) als Briefeinlage erlaubt.
  • Überzählige Postwertzeichen, sowie Geldbeträge, Telefonkarten usw. werden den Briefen entnommen und bei der Zahlstelle bis zur Entlassung verwahrt.
  • Andere unerlaubte Briefeinlagen werden ebenfalls entnommen und verwahrt.
  • Der Inhaftierte hat die Portokosten seines Schriftverkehrs selbst zu tragen.
  • Von dieser Pflicht kann er bei Schreiben an das Justizministerium, an Gerichte und Staatsanwälte sowie an den Anstaltsbeirat entbunden werden, sofern diese Schreiben mit der Dienstpost befördert werden können.
  • Prospektmaterial (Werbung  o. ä.) und Kataloge dürfen ohne Zustimmung der Anstalt nicht zugeschickt werden.
  • CDs können nur über die Anstalt bezogen werden!

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