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Besucherinfo für den offenen Vollzug - Hauptanstalt - Talfinger Straße 30 



Grundsätzlich gilt: Bei Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Termins muss eine Absage erfolgen!

 

Besuche sind nur nach vorheriger Anmeldung durch den Gefangenen oder bei Folgebesuchen durch die Besucher möglich.

 

Besuchszeiten: (letzter Einlass 1 Stunde vor Besuchsende)

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:       8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

                                            

Mittwoch:                                              8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

                                                                        und zusätzlich: 15:45 Uhr - 17:45 Uhr



Samstag, Sonntag und Feiertag:               8:30 Uhr - 11:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr                                              

 

Besuchsdauer:

Jeder Strafgefangene kann alle 14 Tage Besuch erhalten (Regelbesuch).

Der Besuch dauert 1 Stunde. Sofern der Besuchsandrang es zulässt, kann die Besuchsdauer verlängert werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung Erwachsener Besuche abstatten.

Strafgefangene, die eine Strafe wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verbüßen, bei der das Tatopfer minderjährig war, können bis zu einer abweichenden Entscheidung der Anstaltsleitung keinen Besuch von Minderjährigen empfangen. 



 

Besuchskontrolle:

Jeder Besucher hat sich mit einem gültigen Legitimationspapier auszuweisen. Dieser Ausweis verbleibt während des Besuches in der Torwache.

Der Besucher erhält zu Beginn des Besuches einen Schlüssel zu einem Schließfach. In diesem Schließfach sind mitgeführte Gegenstände vom Besucher einzuschließen. Die Legitimationspapiere werden am Ende des Besuches gegen Rückgabe des Schließfachschlüssels wieder ausgehändigt. Wenn der Besucher in Besitz eines Mobilfunkgerätes ist, so ist dieses unaufgefordert mit den Ausweispapieren an der Torwache abzugeben.

 

Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist im Anstaltsbereich nicht gestattet.

 

Sofern nichts anderes angeordnet ist, werden Besuche weder akustisch noch optisch überwacht.

 

Die Mitarbeiter der JVA sind befugt, Gegenstände die von Besuchern mitgeführt werden, zu kontrollieren. Die mitgebrachte Wäsche für einen Strafgefangenen ist vor Beginn des Besuches dem Torbeamten zu übergeben.

 

Waren zum sofortigen Verzehr während des Besuches dürfen nicht eingebracht werden.

Im gesamten Bereich der Besuchsabteilung darf nicht geraucht werden.


Nach wie vor bleibt es bei der bestehenden Regelung, dass ausschließlich Kleidung, Hygieneartikel zur Körperpflege und auf Antrag genehmigte Gegenstände eingebracht werden können.

Einbringen von Genussmittel:

1. Bis zu 2 Schachteln Zigaretten insgesamt maximal 40 Stück. Ausschließlich original verschlossen.

oder 1 Päckchen Tabak (max. 40g) mit max. 150 Drehblättchen mit max. 150 Filter

oder 1 Päckchen Tabak (max. 40g) mit max. 250 Filterhülsen

 2. oder 2 Tafeln Schokolade je 100g

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