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Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Twitter-Accounts des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es gibt beim Oberlandesgericht Karlsruhe eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Hoffstraße 10

76133 Karlsruhe

datenschutz@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für den Datenschutz

Königstraße 10a

70173 Stuttgart

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Gerichte.

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Twitter-Accounts des Oberlandesgerichts Karlsruhe:

Datenschutzfolgenabschätzung (Anlage 1)

Datenschutzerklärung (Anlage 2)

Twitter-Nutzungskonzept (Anlage 3)



Anlage 1

Datenschutzfolgenabschätzung für die

Twitter-Nutzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe

1. Nutzungszweck

Mit der Einrichtung eines Twitter-Kanals sollen entsprechend dem Nutzungskonzept die bestehenden Kommunikationskanäle des Oberlandesgerichts Karlsruhe ergänzt werden. Wegen der Einzelheiten der beabsichtigten Nutzung wird auf das untenstehende Twitter-Nutzungskonzept des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Stand November 2019) verwiesen.

2. Risikoidentifikation

Bei der beabsichtigten Nutzung geht es regelmäßig um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug. Soweit bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ein Personenbezug vorliegt, erfolgt - wie schon bei den bisher über Fachzeitschriften oder die Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe verbreiteten Informationen - auch bei der Twitter-Nutzung eine Anonymisierung. Hinsichtlich der Nutzer des OLG-Angebots werden nur die Daten verarbeitet, die der Twitter-Nutzer selbst und freiwillig angegeben hat (Nutzername und Tweets).

Allerdings ist zu beachten, dass sich der jeweilige Nutzer durch die Verwendung eines Twitter-Accounts der systematischen Auswertung durch die Twitter Inc. unterwirft. Hierbei können Daten erhoben werden, die der Betreiber Twitter Inc. zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwenden kann. Auch besonders schutzwürdige Personen (z.B. Kinder und Jugendliche) können Twitter-Nutzer und damit Betroffene sein. Selbst beim bloß passiven Mitlesen von Twitter ohne eigenen Account könnte die Twitter Inc. durch die Erhebung von Log-Dateien sensible Daten erheben, etwa die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten des Nutzers. Eine Prüfung der Auswertungspraxis durch die Twitter Inc. ist nur eingeschränkt möglich, da die Daten deutscher Nutzer nicht innerhalb Deutschlands verarbeitet werden.

Durch die eigene Twitter-Nutzung erhöht das Oberlandesgericht im Ergebnis die Menge der Daten, die von der Twitter Inc. verwendet und ausgewertet werden können.

3. Risikoanalyse

Durch den Twitter-Account des Oberlandesgerichts Karlsruhe wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die Twitter Inc. und eine heimliche Nutzerprofilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten, diskriminierenden und auch strafrechtlich relevanten Kommentaren sowie der Verbreitung sensibler Daten führen.

4. Risikobewertung

Insgesamt ist das durch den Twitter-Account des Oberlandesgerichts Karlsruhe verursachte zusätzliche Risiko als gering einzustufen. Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Risiken, die mit dem Angebot der Twitter Inc. stets verbunden sind, werden durch das konkrete Twitter-Angebot des Oberlandesgerichts Karlsruhe nur geringfügig erhöht. Da im Wesentlichen nur im bisherigen Umfang Informationen verbreitet werden sollen, dürfte der Kreis der Adressaten von vornherein beschränkt sein. Über die Risiken der Twitter-Nutzung klärt das Oberlandesgericht die Nutzer in einer Datenschutzerklärung explizit auf. Insbesondere entsteht durch das Angebot des Oberlandesgerichts für Interessenten auch kein Zwang, Twitter zu nutzen, da die bestehenden Informationsmöglichkeiten, insbesondere über die Homepage des Oberlandesgerichts, weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird das Oberlandesgericht den Twitter-Auftritt fortlaufend überwachen. Es ist eine kontinuierliche redaktionelle Betreuung und ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren vorgesehen. Soweit erforderlich wird das Oberlandesgericht auch Verhaltensregeln (sog. Netiquette) für die Twitter-Nutzer erstellen. Das Oberlandesgericht wird die weitere Entwicklung intensiv beobachten und die hier vorgenommene Folgenabschätzung regelmäßig wiederholen.

(Stand November 2019)

Anlage 2

Datenschutzerklärung für den Twitter-Account des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe nutzt zur Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Pressemitteilungen, den Kurznachrichtendienst der Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103 U.S.A. Verantwortlich für die Datenverarbeitung von außerhalb der Vereinigten Staaten lebenden Personen ist die Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2 D02 AX07, Irland.

Hinsichtlich der Nutzer des Twitter-Angebots werden seitens des Oberlandesgerichts nur die Daten verarbeitet, die der Twitter-Nutzer selbst und freiwillig angegeben hat (Nutzername und Tweets). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Twitter Inc. verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte hat.

Für Twitter-Nutzer gilt:

Der angebotene Twitter-Kurznachrichtendienst und dessen Funktionen wird in eigener Verantwortung genutzt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen.

Mit der Verwendung von Twitter können Ihre personenbezogenen Daten von der Twitter Inc. erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Twitter Inc. geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt werden. Twitter verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten etwa Name und Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder die Kontakte Ihres Adressbuches, wenn Sie dieses hochladen oder synchronisieren. Zum anderen wertet Twitter bei der Nutzung eines Twitter-Accounts die Nutzerdaten aus. So können gegebenenfalls auch über automatisierte Analyse-Tools z.B. Themen, die den Nutzer interessieren, Nachrichten, der Standort, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder die IP-Adresse ausgewertet werden. Über in Webseiten eingebundene Twitter-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Twitter möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Twitter-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden. Schließlich erhält Twitter auch Informationen, wenn Sie z.B. Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sog. „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Angaben darüber, welche Daten im Einzelnen durch Twitter verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter https://twitter.com/de/privacy. Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Twitter-Kontos sowie unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“.

(Stand November 2019)

Anlage 3

Twitter-Nutzungskonzept des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe ergänzt die bestehende Pressearbeit durch einen Twitter Account @OLGKarlsruhe.

1. Twitter

Twitter ist ein Soziales Netzwerk für Kurznachrichten (Mikroblogs). Registrierte Nutzer können über diesen Dienst kostenlos kurze Nachrichten veröffentlichen. Diese Tweets haben eine begrenzte Länge und sind in der Regel für jedermann sichtbar. Die Benutzer können sich bei anderen Benutzern als „Follower“ registrieren, so dass sie deren Textnachrichten empfangen. Vorteile von Twitter sind seine große Reichweite und seine Lesbarkeit ohne die Notwendigkeit einer eigenen Anmeldung für den Nutzer, sowie die Nutzbarkeit ohne Verwendung eines Klarnamens.

2. Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung eines Twitter-Kanals werden die bestehenden Kommunikationskanäle des Oberlandesgerichts Karlsruhe ergänzt. Twitter wird gerade von Journalisten häufig genutzt und wurde in Pressegesprächen als sinnvolle Ergänzung des bisherigen Informationsangebots begrüßt. Durch Twitter soll die Öffentlichkeitsarbeit des Oberlandesgerichts insgesamt erleichtert und die Erreichbarkeit erhöht werden. Der Twitter-Kanal ermöglicht eine weitreichende Verbreitung von Informationen, eine bessere Vernetzung zu Pressevertretern und eine unmittelbare Reaktion der Öffentlichkeit, wodurch ein wertvolles Feedback erlangt werden kann. So kann via Twitter zum Beispiel auch für Veranstaltungshinweise oder -berichte ein zusätzlicher Informationskanal eröffnet werden. Durch die Nutzung von Twitter soll auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts noch transparenter gemacht werden. Inhaltlich soll für Pressemitteilungen zu Gerichtsentscheidungen i.d.R. die Überschrift oder ein Leitsatz veröffentlicht werden. Entscheidungsveröffentlichungen erfolgen dabei stets in anonymisierter Form.

3. Art und Umfang der Nutzung

Der Twitter-Account dient der Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts. Er informiert die Twitter-Nutzer insbesondere über aktuelle Gerichtsentscheidungen und über Veranstaltungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

4. Verantwortlichkeiten für die redaktionelle/technische Betreuung

Das Angebot weist in einem Impressum das Oberlandesgericht Karlsruhe als verantwortliche Stelle aus und informiert die Nutzer über unmittelbare Kontaktmöglichkeiten.

Die Verantwortlichkeit für die redaktionelle Betreuung liegt bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Pressestelle@OLGKarlsruhe.justiz.bwl.de). Die zuständigen Pressereferenten sowie die Pressegeschäftsstelle sind unter https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Pressestelle aufgeführt.

5. Alternativen zum Twitter-Account

Der Twitter-Kanal ist lediglich eine zusätzliche Option, um auf elektronischem Weg (Presse-)Informationen des Oberlandesgerichts zu erhalten. Alternativ können auch zukünftig über die Homepage des Oberlandesgerichts Pressemitteilungen und Veranstaltungshinweise abgerufen werden (s. auch https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Pressemitteilungen). Zudem werden auch weiterhin Entscheidungen des Oberlandesgerichts in Fachzeitschriften veröffentlicht. Für die aktive Kommunikation mit dem Oberlandesgericht kann der Twitter-Kanal nicht genutzt werden. Anfragen in Presseangelegenheiten müssen weiterhin an die Mailadresse: Pressestelle@OLGKarlsruhe.justiz.bwl.de und im Übrigen an den zentralen Posteingang (Poststelle@OLGKarlsruhe.justiz.bwl.de) gerichtet werden

Hinweis: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass an der Übertragung beteiligte Stellen Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen können.

6. Selbstverpflichtung

Dieses Nutzungskonzept wird regelmäßig (mindestens jährlich) überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.

(Stand November 2019)

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