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Hinweise zum Datenschutz zur Erfassung des Impf-, Sero- und Teststatus der Beschäftigten und Besucher 

(Stand: 10. Januar 2022)

 

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist

Oberlandesgericht Karlsruhe, Verwaltungsleitung, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe.

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Oberlandesgericht Karlsruhe, Stabsstelle für Datenschutz,

eMail: Datenschutz@OLGKarlsruhe.justiz.bwl.de; Tel.: 0721/926-5014.

 

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? 

a) Für Beschäftigte:

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Verpflichtung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verarbeitet. Danach dürfen Beschäftige Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet im Sinne des § 2 Nummer 2, Nummer 4 oder Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen entsprechenden Nachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben („3 G am Arbeitsplatz“). 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 28b Absatz 3 Satz 3 IfSG. 

b) Für Besucher: 

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Überprüfung gemäß § 6 Absatz 1, § 6a der Corona-Verordnung (CoronaVO) vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise einschließlich der erforderlichen Identitätsprüfung verarbeitet. Nach § 10 Absatz 6 CoronaVO ist in den Alarmstufen nicht-immunisierten Teilnehmern an Veranstaltungen des Gerichts nur bei Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 6 Absatz 1 CoronaVO.

Auch darüber hinaus gilt aufgrund der Verfügung vom 29. November 2021 für externen Besucherinnen und Besuchern beim Betreten des Gerichtsgebäudes die 3G-Regel. Immunisierte Personen müssen beim Betreten der Gebäude ihren Impf- oder Genesenennachweis sowie einen Personalausweis vorlegen. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu den Gebäuden in den Alarmstufen nach der Corona-Verordnung des Landes nur nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Entsprechende Nachweise sind vor dem Zutritt vorzulegen. Die vorstehenden Zutrittsbeschränkungen gelten jedoch nicht für Verfahrensbeteiligte, insbesondere Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen oder Sachverständige, sofern nicht der/die jeweilige Vorsitzende im Einzelfall eine abweichende Anordnung trifft. Diese Anordnung ist auf das Hausrecht des Präsidenten des Oberlandesgerichts gestützt. Wir verarbeiten Ihre Daten auch zur Überprüfung, ob diese Voraussetzungen eingehalten sind.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist insoweit § 17 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes.

 

3. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

a) Für Beschäftigte:

Die Daten werden lediglich so lange aufbewahrt, wie dies für die Zwecke der Überprüfung und Dokumentation nach § 28b IfSG erforderlich ist. Sie werden nach derzeitiger Regelungslage in § 28b Absatz 7 IfSG spätestens nach Ablauf des 19. März 2022 vernichtet; diese Frist kann sich bei Verlängerung der Geltungsdauer des § 28b IfSG ebenfalls verlängern. Die Daten werden aber in jedem Fall spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach der Erhebung gelöscht. 

b) Für Besucher:

Es erfolgt lediglich eine Sichtkontrolle oder eine Verifikation mittels elektronischer, dazu vorgesehener Anwendungen, die die Echtheit der Signatur des Zertifikatsausstellers überprüfen („CovPassCheck-App“). Ihre Daten werden dabei nicht gespeichert. 

 

4. Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht auf 

  • Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; 
  • Berichtigung oder Vervollständigung, wenn die Daten falsch oder unvollständig sind; 
  • Einschränkung der Verarbeitung unter gewissen Voraussetzungen;
  • Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind. 

Außerdem können Sie sich jederzeit mit einer Beschwerde an den 

Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, Stuttgart

wenden.

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