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Bereitschaftsdienst
Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des zuständigen Amtsgerichts wenden.
Der Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk ist beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen konzentriert.