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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Zuständig ist Frau Marsal, Tel.: (07751) 881-201. Ihre Vertreterin ist Herr Kromer, Tel.: - 204

Das Formular zur Beantragung einer Apostille finden Sie hier.

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