Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Zuständig ist Frau Müller, Tel.: (07751) 881-235. Ihr Vertreter ist Herr Kromer, Tel.: - 204
Das Formular zur Beantragung einer Apostille finden Sie hier (PDF).