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Geschichtliches
Waldshut gehörte bis 1806 zu Vorderösterreich und war über viele Jahrhunderte Sitz des Waldvogts, eines Beamten des Kaiserreichs, der u.a.die Gerichtsbarkeit ausübte, auch als Berufungsinstanz gegenüber den niederen Ämtern.
Ab 1806 gehörte Waldshut zu Baden und war zunächst, nachdem 1857 von der Verwaltung getrennte, unabhängige Gerichte in Baden eingeführt wurden, nur Sitz eines Amtsgerichts.
Im Jahr 1864 wurde dann das Kreisgericht, der Vorläufer des Landgerichts, eingerichtet. Es war Mittelinstanz zwischen Amtsgericht und Oberhofgericht, dem Vorläufer des Oberlandesgerichts ( mehr dazu).
Nach Gründung des Deutschen Reichs und (einige Jahre später) Inkrafttreten des reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahr 1879 wurde das Kreisgericht zum Landgericht.
Das Kreisgericht und später das Landgericht waren (neben der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht) zunächst in dem auch heute noch vom Amtsgericht genutzten, direkt neben dem heutigen Landgerichtsgebäude befindlichen Gebäude untergebracht. Das aktuelle Landgerichtsgebäude wurde 1960 bezogen.
Seit die Städte Waldshut und Tiengen 1975 zusammen mit anderen Gemeinden zur Stadt Waldshut-Tiengen zusammen gefasst wurden, trägt auch das Landgericht den Namen Waldshut-Tiengen.