Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Örtlich zuständig ist das Landgericht für die Bezirke folgender Amtsgerichte:
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Örtlich zuständig ist das Landgericht für die Bezirke folgender Amtsgerichte:
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Aus dem Broschüren-Angebot des Justizministeriums: