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Zuständigkeit

Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.

Örtlich zuständig ist das Landgericht für die Bezirke folgender Amtsgerichte:

Amtsgericht Bad Säckingen

Amtsgericht St. Blasien

Amtsgericht Schönau

Amtsgericht Schopfheim

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

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