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Auf dieser Seite wird Ihnen eine Terminsvorschau (PDF, 16 kB) angeboten, anhand derer Sie sich über Verhandlungen in Strafsachen, die in den nächsten Wochen anstehen, informieren können. Die Terminsvorschau wird in der Regel einmal in der Woche aktualisiert.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich gelegentlich kurzfristige Terminsänderungen und -aufhebungen ergeben können.
Verhandlungen in Strafsachen sind grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind Verhandlungen gegen Jugendliche (unter 18 Jahren zur Tatzeit); solche Verhandlungen werden grundsätzlich auch nicht in die Übersicht aufgenommen. Auch in anderen Fällen kann die Öffentlichkeit ausnahmsweise ausgeschlossen werden unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen, etwa zum Schutze von Persönlichkeitsrechten von Verletzten. Dies kommt am ehesten bei Verfahren mit sexualbezogener Thematik vor. Eine verbindliche Vorhersage, ob und in welchem Umfang die Öffentlichkeit in einem Verfahren, in dem das in Betracht kommt, ausgeschlossen wird, ist in der Regel nicht möglich.
Die Sitzungssäle befinden sich im 1. OG des Amtsgerichtsgebäudes. Es gibt vier Sitzungssäle. Jede öffentliche Verhandlung ist mit einer Tagesordnung, die am Sitzungssaal aushängt, kenntlich gemacht. Sie können dann gegebenenfalls erkennen, ob es sich um den Fall handelt, der Sie interessiert . Da die Sitzungssäle auch vom Amtsgericht benutzt werden, wird oft erst kurzfristig bestimmt, welches Verfahren in welchem Saal stattfindet. Deshalb ist in der Terminsvorschau auch nicht angegeben, für welchen Saal die Verhandlungen vorgesehen ist.
In der Terminsvorschau ist auch angegeben, um welche Kammer es sich handelt. Die Ziffern beziehen sich auf die entsprechend nummerierte Kammer. Das Aktenzeichen "KLs" oder "Ks" weist auf eine große Strafkammer oder eine große Jugendkammer (die in Verfahren gegen Heranwachsende, also Angeklagte, die zur Tatzeit 18 - 20 Jahre alt waren, ebenfalls öffentlich verhandelt) hin. Hierbei geht es um Sachen, die vom Landgericht in erster Instanz verhandelt werden; das sind in der Regel schwere Straftaten mit einer Straferwartung von vier Jahren oder mehr. Dagegen weist das Aktenzeichen "Ns" oder "NBs" auf ein Berufungsverfahren vor einer kleinen Strafkammer oder einer kleinen Jugendkammer hin; in diesen Fällen liegt bereits ein Urteil des Amtsgerichts vor, das nun noch einmal in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Im Vergleich zu den erstinstanzlichen Verfahren geht es meist um weniger gravierende Straftaten und weniger umfangreiche Verfahren.
Aus Gründen des Datenschutzes werden die Namen der Angeklagten nicht über das Internet bekannt gegeben. Bei öffentlichen Verhandlungen sind sie jedoch jeweils auf der Tagesordnung ausgewiesen.
Der Tatort ist jeweils angegeben, weil sich Vertreter der Presse und anderer Medien hierfür interessieren.